Impressum
IKP Immobilienberatungs GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 24
40545 Düsseldorf
Telefon +49 211 250 000
Fax 49 211 250 00 100
info [at] ikp-immobilien.com
www.ikp-immobilien.com
Sitz: Düsseldorf, HRB 36823
Geschäftsführer: Lars Kuchenbuch
Die IKP Immobilienberatungs GmbH ist Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO. Die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landeshauptstadt Düsseldorf.
IKP Düsseldorf GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 24
40545 Düsseldorf
Telefon +49 211 250 000
Fax +49 211 250 00 100
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www.ikp-immobilien.com
Sitz: Düsseldorf, HRB 56047
Geschäftsführer: Lars Kuchenbuch
Die IKP Düsseldorf GmbH ist Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO. Die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landeshauptstadt Düsseldorf.
IKP Hamburg GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 24
40545 Düsseldorf
Telefon +49 211 250 000
Fax +49 211 250 00 100
info [at] ikp-immobilien.com
www.ikp-immobilien.com
Sitz: Düsseldorf, HRB 66137
Geschäftsführer: Lars Kuchenbuch
Die IKP Hamburg GmbH ist Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO. Die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landeshauptstadt Düsseldorf.
IKP Berlin GmbH
Kaiser-Wilhelm-Ring 24
40545 Düsseldorf
Telefon +49 211 250 000
Fax +49 211 250 00 100
info [at] ikp-immobilien.com
www.ikp-immobilien.com
Sitz: Düsseldorf, HRB 89905
Geschäftsführer: Lars Kuchenbuch
Die IKP Berlin GmbH ist Inhaber einer Erlaubnis nach § 34 c GewO. Die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde ist die Landeshauptstadt Düsseldorf.
Allgemeine Geschäftsbedingungn der
IKP Immobiliengruppe
1. Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Die Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe von Informationen und Unterlagen
Unsere Angebote und Mitteilungen sind nur für den Empfänger selber bestimmt, vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag mit diesen Dritten zustande, so führt dies ebenfalls zu einem Provisionsanspruch unsererseits in voller Höhe.
3. Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Hierbei genügt auch Mitursächlichkeit. Wird der Vertrag zu anderen als den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird. Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründe ausgeübt wird.
4. Kongruenz
Der Provisionsanspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt des Objektes und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.
5. Vorkenntnis
Sollte unser Angebot bereits bekannt sein, so ist uns hiervon innerhalb von 8 Tagen schriftlich Kenntnis zu geben. Nach Ablauf der Frist ist die Berufung auf Vorkenntnis ausgeschlossen.
6. Gemeinschaftsgeschäfte
Wir sind berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen oder vorab zu bezahlen. Auf Verlangen wird offengelegt ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. worden sind.
7. Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im zeitlichen oder wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere vertragliche Vereinbarungen zustande kommen, die ihre Grundlage in dem zwischen uns abgeschlossenen Maklervertrag finden.
8. Tätig werden für Dritte
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.
9. Fälligkeit des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch ist fällig und verdient bei Abschluss des Hauptvertrages. Die Provisionssätze verstehen sich jeweils zzgl. USt., sofern diese nicht bereits ausdrücklich die USt. beinhalten. Die Provision ist zahlbar innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug. Im Verzugsfalle sind Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem aktuellen Basiszinssatz fällig. Erfolgt der Vertragsabschluss ohne unsere Teilnahme, so sind Sie verpflichtet, uns unverzüglich Auskünfte über den wesentlichen Vertragsinhalt zur Berechnung des Provisionsanspruchs zu erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin überlassen Sie uns eine Vertragsabschrift.
10. Provisionssätze
Die nachstehend aufgeführten Provisionssätze sind mit Abschluss des Maklervertrages zwischen Ihnen und uns vereinbart und im Erfolgsfalle zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19% von Ihnen zu zahlen.
10.1 Kauf/Verkauf von Grundbesitz (Verkäufer und/oder Käufer ist Unternehmer iSd § 14 BGB)
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer zu zahlender Maklerprovision bei Abschluss eines Kaufvertrages von Grundbesitz (Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis der notariellen Kaufurkunde) wie folgt:
5 % bei einem Kaufpreis unter € 15 Mio.
4 % bei einem Kaufpreis ab € 15 Mio. bis € 25 Mio.
3 % bei einem Kaufpreis über € 25 Mio.
10.2 Kauf/Verkauf von Grundbesitz (hiervon ausgenommen Eigentums-wohnung und Einfamilienhaus gem. §§ 656b ff BGB) (Verkäufer und/oder Käufer ist Verbraucher iSd § 13 BGB)
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer zu zahlender Maklerprovision bei Abschluss eines Kaufvertrages von Grundbesitz (Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis der notariellen Kaufurkunde) wie folgt:
5,95 % inkl. USt. bei einem Kaufpreis unter € 15 Mio.
4,76 % inkl. USt. bei einem Kaufpreis ab € 15 Mio. bis € 25 Mio.
3,57 % inkl. USt. bei einem Kaufpreis über € 25 Mio.
10.3 Kauf/Verkauf einer Eigentumswohnung/ Einfamilienhaus gem. §§ 656b ff BGB (Käufer ist Verbraucher iSd § 13 BGB)
Bei einer Vereinbarung für den Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses gem. §§ 656b ff BGB, so ist die Provision hälftig zwischen Verkäufer und Käufer zu teilen. Dies gilt auch, wenn uns nur eine Partei beauftragt hat und die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung der Provision verpflichtet wird. Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, beträgt die jeweils vom Verkäufer und vom Käufer zu zahlender Maklerprovision bei Abschluss eines Kaufvertrages einer Eigentumswohnung oder Einfamilienhauses (Berechnungsgrundlage ist der Kaufpreis der notariellen Kaufurkunde) wie folgt:
2,98 % inkl. USt. bei einem Kaufpreis unter € 15 Mio.
2,38 % inkl. USt. bei einem Kaufpreis ab € 15 Mio. bis € 25 Mio.
1,78 % inkl. USt. bei einem Kaufpreis über € 26 Mio.
10.4 Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer zu zahlende Maklerprovision bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten (Berechnungsgrundlage sind die kumulierten anfallenden Erbbauzinsen, gerechnet über die gesamte Vertragslaufzeit) 5% bei Erbbaurechten unter € 15 Mio.; 4% bei Erbbaurechten ab € 15 Mio. bis € 25 Mio. und 3% bei Erbbaurechten über € 25 Mio.
10.5 Übertragung von Gesellschaftsrechten
Sofern schriftlich nicht anders vereinbart, beträgt die vom Käufer zu zahlende Maklerprovision bei Übertragung von Gesellschaftsrechten (Berechnungsgrundlage ist der Gesamtkaufpreis sowie die vom Käufer übernommene Unternehmensschuld) 5% bei Gesellschaftsrechten unter € 15 Mio.; 4% bei Gesellschaftsrechten ab € 15 Mio. bis € 25 Mio. und 3% bei Gesellschaftsrechten über € 25 Mio.
10.6 An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnen wir vom Gesamtpreis und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen 1 %.
10.7 Vermietung und Verpachtung
Bei Abschluss von Miet- und Pachtverträgen beträgt die Provision 3,6 Monatsmieten, zzgl. 1 Monatsmiete für etwaige Optionsmietzeiten oder Vormietrechte. Als Monatsmiete wird die auf Basis der im Mietvertrag zugrunde liegenden Vertragslaufzeit ermittelte monatliche Durchschnittsmiete vereinbart (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer). Mietfreie Zeiten haben keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage der Provision. Wird im Miet- oder Pachtvertrag eine Umsatzmiete bzw. Umsatzpacht vereinbart, beträgt die Provision 3,6 Nettomonatsmieten auf Basis der durchschnittlich errechneten Monatsmiete des auf die Gesamtlaufzeit des Vertrages entfallenen Mietzinses (ohne Nebenkosten). Die durchschnittliche Nettomonatsmiete errechnet sich mit der Miete, die die Vertragsparteien vereinbart hätten, wenn sie anstelle einer Umsatzmiete bzw. Umsatzpacht eine feste Miete bzw. feste Pacht vereinbart hätten. Dazu ist insbesondere der ortsübliche Miet- und Pachtzins für vergleichbare Objekte heranzuziehen, oder der Miet- und Pachtzins zu berücksichtigen, den der Vermieter gefordert oder der Mieter angeboten hätte, bevor er sich mit dem Maklerkunden auf eine Umsatzmiete bzw. Umsatzpacht einigte.
10.8 Vermietung und Verpachtung | Büro
Bei Abschluss von Miet- und Pachtverträgen beträgt die Provision:
2,0 Monatsmieten bei einer Laufzeit unter 3 Jahre
2,5 Monatsmieten bei einer Laufzeit ab 3 bis 5 Jahren
3,0 Monatsmieten bei einer Laufzeit über 5 bis 10 Jahren
4,0 Monatsmieten bei einer Laufzeit über 10 Jahren
Als Monatsmiete wird die auf Basis der im Mietvertrag zugrunde liegenden Vertragslaufzeit ermittelte monatliche Durchschnittsmiete vereinbart (ohne Nebenkosten und Umsatzsteuer). Mietfreie Zeiten haben keinen Einfluss auf die Bemessungsgrundlage der Provision.
11. Geldwäscheprüfung
Wir sind dazu verpflichtet, eine Geldwäscheprüfung durchzuführen. Sie verpflichten sich, uns die nach den gesetzlichen Vorgaben erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Geldwäscheprüfung zur Verfügung zu stellen und Änderungen unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
12. Haftungsausschluss
Die von uns gemachten Angaben beruhen auf Informationen und Mitteilungen durch Dritte, insbesondere durch die Grundstückseigentümer. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben wird nicht übernommen. In jedem Falle haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Etwaige Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren nach Entstehen des Anspruches, spätestens jedoch 3 Jahre nach Abwicklung des Maklervertrages.
13. Energieausweis
Der Kunde überreicht uns spätestens mit Vermarktungsbeginn einen gültigen Energieausweis in Kopie. Sollten wir wegen fehlender oder unrichtiger Angaben in Bezug auf den Energieausweis abgemahnt oder in Anspruch genommen werden, so sichert der Kunde uns die Schadensfreistellung zu.
14. Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher nach dem VSBG
Im Rahmen des VSBGs (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) steht die Allgemeine Universalschlichtungsstelle des Bundes - Zentrums für Schlichtung e.V.; Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein unter www.universalschlichtungsstelle.de zur Verfügung. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Verbraucher erklären wir uns nicht zur alternativen Streitbeilegung nach dem VSBG bereit.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Düsseldorf.
16. Teilunwirksamkeit
Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen Bestimmungen.